Batteriegesetzhinweise

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z. B. in öffentlichen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unser Versandlager zurückgeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

1.  „Cd"  steht für Cadmium
2.  „Hg" steht für Quecksilber
3.  „Pb" steht für Blei

Die Symbole stehen für Cadmium (Cd), wenn mehr al 0,002 Masseprozent, Quecksilber (Hg), wenn mehr als 0,0005 Masseprozent und Blei (Pb), wenn mehr als 0,004 Masseprozent enthalten sind.
Da die Entsorgung von Altbatterien über den Hausmüll gesetzlich verboten ist, helfen Sie die Umwelt vor schädlicher Belastung zu schützen und geben die Altbatterien in der Verkaufsstelle ab.
 

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